Bike Garantie

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GARANTIE (GEMÄSS BEDIENUNGSANLEITUNG)

 

Das SCOTT-Fahrrad ist ein anhand neuester Technologien gebautes Rad. Es ist mit den besten Komponenten namhafter Hersteller bestückt. Deshalb gewährt SCOTT dem Erstkäufer bei Kauf eines komplett montierten Fahrrades eine Garantie auf Materialdefekte und Verarbeitungsfehler von 5 Jahren (nur bei Einhaltung der Wartungsintervalle s.u.) für den Rahmen inkl. Hinterbau und von 2 Jahren für die Gabel (soweit es sich bei der Gabel um ein SCOTT Produkt handelt. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Gabelherstellers).

Die genannte Garantie von 5 Jahren auf den Rahmen wird allerdings nur gewährt, wenn einmal jährlich eine Wartung entsprechend der in dieser Bedienungsanleitung beigefügten Wartungsanleitung erfolgt. Die jährliche Wartung ist mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Sollte eine solche Wartung nicht erfolgen, verkürzt sich der Garantiezeitraum von 5 Jahren auf den Rahmen auf 3 Jahre. Die Kosten der Inspektion und Wartung sind vom Eigentümer des SCOTT — Fahrrades zu tragen.

Für die Modelle Gambler, Voltage FR und Volt-X ist die Garantiezeit auf 2 Jahre limitiert.

Die Garantiezeiträume beginnen ab dem Kaufdatum. Diese Garantie wird allerdings nur dem Erstkäufer gewährt, d.h. demjenigen, der das Fahrrad erstmalig bestimmungsgemäß benutzt, und nur bei Kauf von einem autorisierten SCOTT-Händler.

Die Garantie wird ausdrücklich nur bei Kauf eines komplett montierten Fahrrades gewährt unter expliziten Ausschluss von Käufen nicht vollständig montierter Fahrräder.

Wenn ein Garantiefall eintritt, hat SCOTT die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen das defekte Bauteil zu reparieren oder zu ersetzen. Nicht defekte Bauteile werden lediglich auf Kosten des Garantienehmers ersetzt.

Verschleißteile sind, sofern sie durch normale Abnutzung oder Verschleiß beschädigt sind, von der Garantie ausgenommen. Eine detaillierte Liste der Verschleißteile inklusive der Beschreibung der Verschleißmerkmale befindet sich in der Bedienungsanleitung. Am Ende der Bedienungsanleitung befindet sich ein Übergabeprotokoll, das nach Kenntnisnahme und Unterschrift durch den Konsumenten in Kopie beim Fachhändler zur Ablage in der Kundendatei verbleibt. Dieses Übergabeprotokoll sollte bei Eintritt eines Garantiefalls zusammen mit dem defekten Rad oder Bauteil vorgewiesen werden. Es gilt als Verkaufsnachweis, ohne den keine Reklamation möglich ist.

Die Garantie gilt grundsätzlich weltweit. Zur Geltendmachung der Garantieansprüche gehen Sie zu einem authorisierten SCOTT-Händler. Um den nächstgelegenen SCOTT-Händler herauszufinden, schauen Sie bitte unter dem dealer locator auf www.scott-sports.com , oder kontaktieren Sie bitte uns oder den nationalen SCOTT-Importeur.

Ein Garantieanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn Veränderungen an der Original-Konstruktion oder Ausstattung vorgenommen wurden oder das Rad unter nicht normalen Bedingungen verwendet wurde.

Mit dieser Garantie gewährt SCOTT eine freiwillige Herstellergarantie. Mögliche gesetzliche Gewährleistungsansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – in zeitlicher Hinsicht maximal auf die oben genannten Fristen beschränkt, wenn nicht ohnehin eine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist.

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