Gewährleistung
Herstellergarantie
Beim Kauf eines neuen SCOTT Fahrrades bei einem autorisierten SCOTT Händler gewährt SCOTT eine Herstellergarantie gemäss den nachfolgenden Bestimmungen.
Bedingungen
Die Herstellergarantie steht nur dem Erstkäufer eines SCOTT Fahrrades zu, der dieses bei einem autorisierten SCOTT Händler erworben hat. Die Herstellergarantie besteht nur, wenn das Bike innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb unter www.scott-sports.com auf den Erstkäufer registriert wird.
Dauer
Die Herstellergarantie entsteht ab Kaufdatum für die Dauer von fünf Jahren auf Rahmen und Hinterbauten. Die Garantiedauer reduziert sich auf drei Jahre, wenn das Fahrrad nicht mindestens einmal jährlich durch einen autorisierten SCOTT Händler gewartet wird. Eine Wartung hat gemäss der Wartungsanleitung im SCOTT Handbuch zu erfolgen und ist dort durch den Stempel und Unterschrift des autorisierten SCOTT Händlers zu belegen.
Bei Rahmen und Hinterbauten von Fahrradmodellen der Kategorie 5 sowie für von SCOTT gefertigte Starrgabeln ist die Dauer der Herstellergarantie auf zwei Jahre begrenzt.
Wird ein Mangel am Fahrrad im Rahmen eines Garantie- oder Gewährleistungsanspruches behoben, so verlängert sich die Dauer der Herstellergarantie nicht. Die Herstellergarantie endet, wenn der Erstkäufer das Eigentum am SCOTT Fahrrad an eine Drittperson überträgt.
Geltendmachung
Die Herstellergarantie wird von der SCOTT Sports SA, Route du Crochet 11, 1762 Givisiez, Schweiz gewährt. Der Käufer hat nach dem Kauf das SCOTT Fahrrad umgehend zu prüfen und offene Mängel sofort seinem autorisierten SCOTT Händler schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Bei einem Garantieanspruch ist das Fahrrad einem autorisierten SCOTT Händler zu übergeben. Dieser wird sich mit SCOTT zwecks Mangelbehebung in Verbindung setzen. Die Geltendmachung eines Garantieanspruchs bedingt immer die Vorlage des Originalkaufbeleges sowie der Wartungsnachweise im SCOTT Handbuch.
Leistung von SCOTT im Garantiefall
Im Garantiefall repariert SCOTT nach eigener Wahl den Mangel oder ersetzt das mangelhafte Produkt mit einem Produkt ähnlicher Güte, wobei Farb- und Modellabweichungen möglich sind. Sofern eine Reparatur oder ein Ersatz nicht möglich ist, erfolgt eine Kaufpreisrückerstattung unter Anrechnung gehabter Nutzung. SCOTT ist berechtigt, Dritte mit der Mangelbehebung zu beauftragen.
Garantieausschluss
Die Herstellergarantie gilt ausschliesslich für Rahmen, Hinterbauten und Starrgabeln von SCOTT Fahrrädern. Fahrradkomponenten sind von dieser Herstellergarantie ausgeschlossen.
Die Herstellergarantie gilt nicht für normale Abnutzung und üblichen Verschleiss, Beschädigungen, die durch Unfälle oder andere übermässige Krafteinwirkungen auf das Fahrrad verursacht wurden, Korrosion, unsachgemässe Wartung, fehlerhafte Montage und Montage von ungeeigneten Komponenten oder Zubehörteilen sowie kosmetische Mängel, beispielsweise an der Lackierung.
Die Herstellergarantie gilt nicht für Fahrräder, die in einem Verleihbetrieb eingesetzt wurden.
Übriges
Diese Bestimmungen zur Herstellergarantie gelten für alle SCOTT Fahrräder ab Modelljahr 2023.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers und Garantien von Komponentenherstellern (Shimano, SRAM etc.) bleiben von dieser Herstellergarantie unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie ist Freiburg, Schweiz. Diese Herstellergarantie unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen.